Firmung

„Als die Apostel in Jerusalem hörten, dass Samarien das Wort Gottes angenommen hatte, schickten sie Petrus und Johannes dorthin. Dann legten sie ihnen die Hände auf und sie empfingen den Heiligen Geist” (Apg 8, 14-16)

Bedeutung: (von lat. firmatio = Bestärkung, Befestigung) Der Heilige Geist kommt auf jeden Getauften, der die Kirche um die Gabe bittet. Sie festigt und stärkt ihn zum Lebenszeugnis für Christus. Die Firmung ist das Sakrament, das die Taufe vollendet und in dem wir mit der Gabe des Heiligen Geistes beschenkt werden. Wer sich in Freiheit für ein Leben als Kind Gottes entscheidet und unter den Zeichen der Handauflegung und Salbung mit Charisma um Gottes Geist bittet, erhält die Kraft, Gottes Liebe und Macht in Wort und Tat zu bezeugen. Er ist nun ein vollgültiges, verantwortliches Mitglied der Katholischen Kirche. [1285-1314]
Wenn ein Trainer einen Fußballspieler auf das Spielfeld schickt, legt er ihm die Hand auf die Schulter und gibt ihm letzte Anweisungen. So kann man auch die Firmung verstehen. Uns wird die Hand aufgelegt. Wir betreten das Feld des Lebens. Durch den Heiligen Geist wissen wir, was wir zu tun haben. Er hat uns motiviert bis in die Fingerspitzen. Seine Sendung klingt uns im Ohr. Wir spüren seine Hilfe. Wir werden sein Vertrauen nicht enttäuschen und das Spiel für ihn entscheiden. Wir müssen nur wollen und auf ihn hören. YOUCAT

Für die Praxis:
Firmturnus ist in der Pfarreiengemeinschaft alle zwei Jahre, jeweils für die Schüler/innen der 5. und 6. Klassen.
Der genaue Firmtag wird jeweils im Januar des “Firmjahres” vom Bischöflichen Ordinariat bekannt gegeben. In der Regel nehmen die Schüler der 5. und 6. Jahrgangsstufe daran teil.
Die Vorbereitung auf den Empfang dieses Sakramentes erfolgt zum Teil im Religionsunterricht und in Projektgruppen der Pfarrgemeinde. Die Firmbewerber/innen lernen die Vielfalt des Lebens der Pfarrgemeinde kennen und sollen zu einer aktiven Teilnahme daran ermuntert werden.
In unserer Pfarreiengemeinschaft ist der nächste Firmtermin im Jahr 2 0 2 5 geplant! (Kinder in der 5. und 6. Schuljahrgangsklasse)

Firmpate
Wie bei der Taufe, so ist auch bei der Firmung die Begleitung durch einen Firmpaten vorgesehen. Für ihn gelten im Wesentlichen die gleichen Voraussetzungen wie für einen Taufpaten:
Er/sie muss mindestens 16 Jahre alt sein und der katholischen Kirche angehören.
Auswärtige Firmpaten, sollten sich frühzeitig über ihr Wohnpfarramt eine sogenannte “Patenbescheinigung” ausstellen lassen, aus der ersichtlich ist, dass er/sie zur Kirchengemeinde gehört.