Kircheneintritt

Die Tür steht immer offen!

Kirchenwiedereintritt
Sie haben Ihren Kirchenaustritt erklärt – „Mitglied“ der Kirche wird man durch die Taufe. Wer getauft ist, gehört unwiderruflich zur Gemeinschaft mit Jesus Christus und zur Gemeinschaft derer, die an Jesus Christus glauben. So verstanden, gibt es keine Kündigung, keinen Austritt aus der Gemeinschaft der Gläubigen. Deshalb findet auch beim Wiedereintritt keine zweite Taufe statt.
Wenn man in Deutschland von Kirchenaustritt spricht, dann ist der Verwaltungsakt gemeint, bei dem Getaufte vor dem Standesamt erklären, dass sie nicht mehr zu ihrer Religionsgemeinschaft gehören wollen.
Die Kirche urteilt nicht über innere Beweggründe, die zu diesem Schritt führen. Sie respektiert die persönliche Entscheidung. Der Kirchenaustritt ist meist nicht gleichbedeutend mit der Absage an den christlichen Glauben.
Äußerlich dokumentiert sich der Kirchenaustritt durch den Wegfall der Kirchensteuer. Doch mit Ihrer Erklärung haben Sie sich auch außerhalb der sichtbaren kirchlichen Gemeinschaft gestellt und damit auch vom Empfang der Sakramente ausgeschlossen.
Sie werden bei der Kirche offene Türen finden.
Die Wiederaufnahme soll nicht nur einen Rechtsakt darstellen, sie ist ein bewusster Neuanfang in der Glaubensgemeinschaft.
Deshalb vollzieht sich die Wiederaufnahme in einer schlichten Feier – nach Ihrem Wunsch in Ihrer Gemeinde oder gemeinsam mit dem Priester, der Sie aufnimmt.
Mit dem Glaubensbekenntnis drücken Sie Ihren Willen aus, wieder zur Gemeinschaft der katholischen Kirche zu gehören. Der Priester erklärt dann im Namen der Kirche, dass Sie wieder aufgenommen sind.

Neueintritt: Erwachsenentaufe
Auch als Erwachsener kann man sich jederzeit taufen lassen. Je nach Ihrer Vertrautheit mit dem katholischen Glauben, findet in Abstimmung mit Ihrem Seelsorger gegebenenfalls eine Glaubensschule statt.
Mehr Infos dazu finden Sie unter Taufe.