Information des Bischöflichen Ordinariates für alle Pfarreien

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie im vergangen Jahr befinden wir uns derzeit leider wieder in einer Phase rasanten Wachstums. Ich teile Ihnen deshalb im Auftrag des Herrn Generalvikars mit, dass die Regelungen für den Blasiussegen und die Aschenauflegung aus dem vergangenen Jahr auch heuer gelten. Diese Regelungen lauten:

Blasiussegen

Der Segenstext wird einmal über alle allgemein und laut gesprochen. Daran schließt sich der Einzelsegen ohne Begleitwort an: Die gekreuzten, brennenden Kerzen werden dabei nicht an den Hals, sondern im Abstand von 1,5 Meter des Segenempfängers gehalten. Eine Mund-Nase-Bedeckung ist sowohl vom Spender, als auch vom Empfänger zu tragen.

Aschermittwoch

Nachdem der Priester das Segensgebet über die Asche gesprochen und sie ohne weitere Begleitworte mit Weihwasser besprengt hat, spricht er einmal für alle Anwesenden die im Römischen Messbuch enthaltene Formel: „Kehrt um und glaubt an das Evangelium“ oder „Bedenke, Mensch, dass du Staub bist und wieder zum Staub zurückkehren wirst“.
Dann reinigt der Priester seine Hände, setzt die Maske auf, um Nase und Mund zu bedecken, und legt denjenigen, die mit Maske zu ihm herantreten, die Asche auf oder nähert sich, wenn es angebracht ist, denjenigen, die an ihrem Platz stehen. Zur Form der Aschenauflegung: Der Priester nimmt die Asche und lässt sie auf das Haupt eines jeden fallen, ohne etwas zu sagen und ohne das Haupt zu berühren.

Mit freundlichen Grüßen, i.A.

J. Frühwald-König

 

 

 

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