Krankensalbung
„Ist einer unter euch krank? Dann rufe er die Ältesten der Gemeinde zu sich; sie sollen Gebete über ihn sprechen und ihn im Namen des Herrn mit Öl salben” (Jak 5, 14)
Bedeutung: (von lat. infirmatio = Schwächung, Abwehr, Schutz) Die Krankensalbung schenkt Trost, Frieden und Kraft und verbindet den Kranken in seiner prekären Situation und seinen Leiden auf eine tiefe Weise mit Christus.
Bei der Krankensalbung legt der Priester einem Kranken die Hände auf, salbt ihn mit Öl und spricht ihm zeichenhaft das von Christus verkündete Heil zu. Die Krankensalbung soll dem Kranken Stärkung und Linderung verschaffen. Gültig spenden kann die Krankensalbung nur ein Priester. Er salbt Hände und Stirn des Kranken mit reinem Olivenöl, das jedes Jahr in einer eigenen Messfeier in der Karwoche vom Bischof geweiht wird. Dabei spricht er: „Durch diese heilige Salbung helfe dir der Herr in seinem reichen Erbarmen, er stehe dir bei mit der Kraft des Heiligen Geistes: Der Herr, der dich von Sünden befreit, rette dich, in seiner Gnade richte er dich auf.”
Viele Kranke haben Angst vor diesem Sakrament und schieben es bis zuletzt hinaus, weil sie meinen, es sei eine Art Todesurteil. Das Gegenteil ist richtig: Die Krankensalbung ist eine Art Lebensversicherung. Wer als Christ einen Kranken begleitet, sollte ihm jede falsche Angst nehmen. Die meisten schwer Gefährdeten ahnen intuitiv, dass für sie im Moment nichts wichtiger ist, als sich sofort und unbedingt an den anzuschmiegen, in dem der Tod überwunden wurde und der das Leben selbst ist: Jesus, den Retter. YOUCAT
Für die Praxis:
Wenn Sie alt, krank oder gehbehindert sind, besuchen wir Sie gerne. Bitte geben Sie uns Nachricht ans Pfarrbüro Telefon: 08752 – 455.
Auf Wunsch bringen wir Ihnen monatlich die Krankenkommunion, kommen zur Aussprache oder Beichte, spenden bei schwerer Krankheit die Krankensalbung
g a n z aktuell:
Die Krankensalbung spenden wir:
am Di., 08. 02., um 17.00 Ihnen in Aufhausen und um 18.00Uhr in Hebrontshausen,
am Mi., 09. 02., um 9.30Uhr in Rudelzhausen,
am Do., 10. 02., um 18.00Uhr in Tegernbach,
am So., 13. 02., um 8.45Uhr in Tegernbach und in Hebrontshausen, um 10.00Uhr in Rudelzhausen und in Puttenhausen.
aber auch nach der telefonischen Vereinbarung: